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AGB

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) für Einzelveranstaltungen der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.

 


Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) für Einzelveranstaltungen der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.

 
1.Allgemeine Hinweise 

Die Einzelveranstaltungen werden von der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. durchgeführt. Einzelveranstaltungen sind eintägige Angebote seitens der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.. Die Veranstaltungen sind grundsätzlich für jeden offen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit Teilnehmenden über Einzelveranstaltungen mit der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des/der Teilnehmenden sind nur dann verbindlich, wenn die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen.

 

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Mit seiner/ihrer verbindlichen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen, die ihm vor der Buchung übermittelt werden bzw. im Internet unter www.naturschutzstation-wildenrath.de eingestellt worden sind, ausdrücklich und vorbehaltlos an.
2.2 Die Anmeldung kann online auf der Internetseite der Naturschutzstation Haus Wildenrath oder schriftlich durch Rücksendung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldebogens, der von der Naturschutzstation Haus Wildenrath angefordert werden kann, erfolgen. Für Einzelveranstaltungen mit einer Seminargebühr bis 10,00 € pro Erwachsenen ist eine telefonische Anmeldung ausreichend. Die Anmeldungen werden grundsätzlich der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn eine Einzelveranstaltung ausfällt, bereits belegt ist oder der/die Teilnehmende auf der Warteliste nachrückt.

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3. Leistungsbeschreibung und Änderung des Veranstaltungsangebots 

3.1 Der Inhalt und die Durchführung der Einzelveranstaltungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog oder sonstigen Medien der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.
3.2 Die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen (z.B. Aktualisierungsbedarf, inhaltliche und methodische Weiterentwicklung, didaktische Optimierung) vorzunehmen, sofern sie den Kern der Einzelveranstaltung bzw. das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
3.3 Gleiches gilt auch für einen notwendigen Ersatz des/der angekündigten Dozenten/in durch einen Gleichqualifizierten bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund und/oder Verschiebung im Ablaufplan aus zwingenden organisatorischen Gründen. In derartigen Fällen wird sich die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. bemühen, den/die Teilnehmende rechtzeitig über die Änderung zu unterrichten.

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4. Absage von Einzelveranstaltungen 

4.1 Die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. behält sich die Absage von Einzelveranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. bei kurzfristigem Ausfall des/r Dozenten/in, unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände) vor.
4.2 Voraussetzungen für die Durchführung einer Einzelveranstaltung ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen, soweit nicht etwas anderes angegeben.
4.3 Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 2 Werktage vor der Einzelveranstaltung nicht erreicht, so behält sich die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. vor, die betreffende Veranstaltung abzusagen. In jedem Fall ist die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. bemüht, Absagen an die in der jeweiligen Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich (auch per E-Mail, Fax etc mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch fernmündlich erfolgen.
4.4 Bei einer Absage durch die Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. wird diese vorrangig versuchen, den/die Teilnehmende – ohne Mehrkosten – auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der/die Teilnehmende damit einverstanden ist.

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5. Bezahlung 

5.1 Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur Zahlung des Teilnahmeentgelts und der anfallenden Materialkosten.
5.2. Die Höhe der Veranstaltungsgebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung und ist im Programmheft / Veranstaltungshinweis jeweils einzeln zu entnehmen.
5.3. Teilnahmegebühren bis 10,00 € pro Erwachsenen sind in bar bei dem/der Dozenten/in zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
5.4. Für Einzelveranstaltungen mit einer Seminargebühr über 10,00 € pro Erwachsenen erteilt der/die Teilnehmende der Naturschutzstation Haus Wildenrath ein „SEPA_Basislastschriftmandat“.
Der Einzug der Teilnehmergebühren erfolgt erst nach dem Seminar zu festgesetzten Fälligkeitsterminen (falls nicht anders vorgegeben):

Seminar findet statt vom:        Fälligkeitstermin:
01. bis 15. eines Monats        zum 31. des lfd. Monats
16. bis 31. eines Monats        zum 15. des darauffolgenden Monats

Falls der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am folgenden Werktag.

Eine Zahlung per Kreditkarte, EC-Karte etc. ist grundsätzlich nicht möglich.
Nach Rücksprache mit der Naturschutzstation Haus Wildenrath und deren Zustimmung sind auch Überweisungen auf das Konto der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. möglich:

Volksbank Mönchengladbach

 

5.5 Bei Buchungen von Gruppen ab 8 Personen aus unserem termingebundenen Angebot bitten wir um Vorkasse.


5.6 Im Verzugsfalle kann die Naturschutzstation Haus Wildenrath für jedes Mahnschreiben pauschal 5,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a., von dem/der Zahlungspflichtigen verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem/der Teilnehmenden unbenommen.

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6. Rücktritt 

6.1 Der/Die Teilnehmende kann jederzeit von einer Einzelveranstaltung zurücktreten.
6.2.1 Bis 7 Werktage vor einer Einzelveranstaltung ist ein Rücktritt kostenfrei möglich, danach ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
6.2.2 Bei Rücktritt von Einzelveranstaltungen über 20,00 € ist bis fünf Werktage vorher in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr 10,00 € fällig, danach ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
6.3 Rücktritte sollten schriftlich gegenüber der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. erklärt werden. Für die Bemessung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. maßgeblich.

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7. Sitz des Veranstalters 

Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.
Naturparkweg 2 D-41844 Wegberg
Tel: 02432-9569010 Fax: 02432-9569011
Vereinsregister: Amtsgericht Aachen


Geschäftsführung: Dr. Brigitta Szyska

Vorstand: Rüdiger Lenkeit, Johannes Erbrath

Notfallnummer

Für den Fall, dass unsere Hoftiere ausgebrochen sind oder krank bzw. verletzt aussehen: 015788259388

Details

Naturparkweg 2

41844 Wegberg

+49 (0) 2432 9569010

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